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Interessantes zu PayPal

Natürlich kaufe ich online
Herausgegeben von in Zahlung ·
Tags: zahlungpaypal
Interessantes zu PayPal
Jeder, der im Web kauft kennt PayPal.
Viele könnten sich einen Einkauf ohne diesen Zahlungsanbieter garnicht mehr vorstellen, wiederum andere könnten es sich nicht vorstellen bei PayPal Ihre persönlichen Daten zu hinterlassen.

An dieser Stelle mal ein paar interessante Fakten und Tatsachen zum Thema PayPal

PayPal kann auch Ratenzahlung
Relativ neu, aber durchaus interessant ist die Tatsache, dass einige Händler nun in Kooperation mit PayPal Ratenzahlungen anbieten.
Die Zahlung der Raten erfolgt in diesen Fällen nach Prüfung der Bonität über PayPal.

Zahlen und Prozente

Im ersten Quartal 2018 konnte PayPal 237 Millionen Accounts zählen.
Der weltweite Umsatz von PayPal im ersten Quartal 2018 lag bei aufgerundet 3,7 Milliarden US-Dollar.

Im Jahr 2017 war der Kauf auf Rechnung in Deutschland das führende Zahlungsmittel. Erst direkt nach dem Lastschrifteneinzug kommt auf dem dritten Platz die Zahlung per PayPal

Reserven für PayPal

Einige Händler und Verkäufer, welche PayPal nutzen wundern sich, warum sie nicht das ganze PayPal Konto "leer" räumen und beispielsweise auf das Bankkonto transferieren können.

Die Lösung ist einfach: PayPal behält sich das Recht vor, Reserven einzubehalten.
Einzubehalten bedeutet, dass der Händler auf einen prozentualen Satz in seinem Konto keinen Zugriff hat.
PayPal nutzt diese Reserver um evtl. spätere Rückzahlungen an Kunden durchführen zu können bzw. für den Fall von Käuferschutzanträgen.

Käuferschutz

Etwas berüchtigt und teilweise in der Kritik ist der Käuferschutz bei PayPal.
Der Käuferschutz soll gewährleisten, dass der Kunde in bestimmten Fällen, z.B. er hat die Ware nicht erhalten, sein Geld zurück bekommt.

Nicht immer ist es so, wie der KUnde es darfstellt und oft werden die Händler benachteiligt.
Auch über die Wirksamkeit und Sinnigkeit wird oft diskutiert.
Tatsache hingegen ist, dass der Käuferschutz für viele das Argument überhaupt ist, mit PayPal zu bezahlen.

Verkäuferschutz
Was die wenigsten wissen, PayPal bietet nicht nur einen Käuferschutz, nein PayPal bietet auch einen Verkäuferschutz.
Wer jetzt denkt, PayPal schützt den Verkäufer vor wütenden mit Prügeln drohenden Kunden liegt jedoch falsch.

Der Verkäuferschutz von PayPal stellt sicher, dass der Verkäufer sein Geld bekommt.
Das schliesst auch ein, wenn der Käufer unberechtigter Weise die Zahlung zurück bucht.

eBay trennt sich von PayPal
Richtig bekannt geworden ist PayPal eigentlich durch eBay.
Und PayPal gehört sicherlich auch zu den beliebtesten Zahlungsweisen auf eBay.
Bereits dieses Jahr wird eBay die ersten Vorbereitungen für die Trennung treffen und auch durchführen.

In Deutschland ist mit einer Umstellung nicht vor 2019 zu rechnen, und selbst dann wird es immer stückchenweise geschehen.
Der Vertrag zwischen eBay und PayPal läuft auf jeden Fall bis 2020.
Es gibt viele Zahlen, der Tenor ist aber, dass die Umstellung bis 2022/2023 komplett vollzogen sein soll.
Der neue Anbieten wird dann Adyen heissen.

Keine Änderung der Lieferadresse

Fast jeder Käufer wird es schon einmal erlebt haben.
Man kauft, klickt auf PayPal, liest sich nicht alles genau durch und schwupps, hat man aus Versehen eine falsche Lieferadresse gewählt.
Mensch, man hatte doch zuletzt was für die Schwiegermutter bestellt und dann zu dieser schicken lassen.


Und jetzt hat man irrtümlicherweise diese Adresse genommen.
Kein Problem - Verkäufer anschreiben und um Änderung der Lieferadresse bitten.
Tja aber genau das geht (meistens) nicht.
Der Verkäufer ist seitens PayPal dazu verpflichtet an die ihm übermittelte Adresse zu liefern.
Und das ist eben in diesem Fall die der Schwiegermutter.
Warum dies ?
PayPal bietet einen Käuferschutz. Sollte die Ware nicht beim Käufer ankommen so kann dieser die Zahlung per PayPal zurück verlangen.
Der Verkäufer hingegen muss (durch einen Versandbeleg) nachweisen, dass er zu der richtigen Adresse, nämlich zur Schwiegermutter, geliefert hat.
Sämtliche Nebenabsprachen, auch per Mail, haben meist keine Beweiskraft.
Auch PayPal kann übrigens nichts machen.
In diesem Fall bringt nur, sofern der Käufer dies zulässt, ein Storno vor dem Versand !

Keine Abholung mit PayPal

Abgesehen davon, dass viele Betrugsmaschen auf der Zahlung mit PayPal und anschliessender Abholung beruhen ist eine Abholung und Zahlung mit PayPal aus Sicht von PayPal zumindest nicht vorgesehen.

Das Problem ist, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der Empfänger die Sendung erhalten hat.

Hier stellt sich die Frage in wie weit ein unterschriebener Lieferschein, selbst wenn man eine Fotokopie des Personalausweises hat, eine Beweiskraft hat.
Die Frage ist beiläufig auch, ob der Verkäufer überhaupt berechtigt ist, eine Kopie des Ausweises anzufertigen.
PayPal verlangt vom Verkäufer einen Nachweis in der Form eines Sendungs- bzw. Paketnummer.
Viele (vor allem grosse) Händler arbeiten jedoch nach dem Prinzip: Lieferschein, ausweisen des Empfänger, quittieren, Übergabe.
Es mag sein, dass es Abkommen bzw. Absprachen der Händler mit PayPal gibt, bei PayPal selber hingegen findet man noch nicht mal das Wort Abholung.
Betrachtet man also die Vorgaben von PayPal, so ist nur (nachweisbarer) Versand zugelassen, keine Abholung!

Fazit
Ein Fazit kann man hier nicht ziehen, ich wollte an dieser Stelle einige interessante und vielleicht für die breite Masse noch nicht bekannte Informationen zu PayPal geben.
Es gibt Pro und Kontra, grob jedoch kann man sagen, dass der Käuferschutz auf jeden Fall ein Argument für PayPal ist.





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autor@natuerlich-kaufe-ich-online.dewww.natuerlich-kaufe-ich-online.de© 2018 Peter Blum

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