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Fernseher mit fremden PayPal-Account gekauft - Betrüger gesucht

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Herausgegeben von in Zahlung ·
Tags: paypalbetrugabholungbetrueger
Fernseher mit fremden PayPal-Account gekauft - Betrüger gesucht
Nahezu täglich kann man über Betrugsfälle in Verbindung mit PayPal lesen.
Wenn es zu "Schäden" kommt, so muss oft der Verkäufer diese tragen.
Aktuell habe ich eine Meldung der Polizei Köln gelesen, welche sich auf einen Betrugsfall im März dieses Jahres bezieht.
Jetzt wird man sich fragen, warum die Polizei erst jetzt zur Fahnung mit Foto aufruft:
Die Antwort ist einfach - Die Polizei darf nicht einfach "auf Verdacht" Fotos fremder Personen veröffentlichen, muss sich dies auch "genehmigen" lassen - Und eben dieser Vorgang kann teilweise wirklich Monate dauern.

Die Meldung sieht wie folgt aus:

Mit Bildern einer Überwachungskamera fahndet die Polizei nach zwei flüchtigen Betrügern. Die Unbekannten stehen im Verdacht im Internet einen Fernseher mit einem fremden PayPal-Account gezahlt zu haben. Nachdem die Gesuchten das hochwertige Gerät am Abend des 28. März, in Leverkusen-Hitdorf in einen weißen Kombi mit Anhänger geladen hatten und damit weggefahren waren, bekam der Verkäufer (42) die Nachricht über die Rückbuchung der PayPal-Zahlung.

Die Polizei fragt: Wer erkennt die Männer und kann sagen, wo sie sich aufhalten?
Hinweise zu dem unbekannten Mann nimmt das Kriminalkommissariat 33 unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen. (as)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Da ich mich nicht irgenwie selbst strafbar machen möchte, habe ich das Foto hier nicht veröffentlicht.
Wer Fotos sehen möchte gehe bitte auf  https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4037573

Mir geht es weniger darum, die Polizei bei Ihren Ermittlungen zu untersützen, als vielmehr auf ein Problem bei PayPal aufmerksam zu machen.
Natürlich freue ich mich, wenn vielleicht sogar aufgrund meiner "Verteilung" dieser Anfrage der Polizei der Fall gelöst werden kann, jedoch möchte ich auf einen anderen Aspekt hinweisen.

Leider sind die Informationen zu diesem Fall recht dürftig.
Wir wissen, es wurde ein Fernseher verkauft, die Käufer haben diesen in das Auto getragen und kurz darauf wurde der Verkäufer informiert, dass die Zahlung von PayPal zurück gebucht wird.
Es hört sich so an, als würden wir hier von einer Abholung reden.
Wie ich schon oft erwähnt und auch in meinem Buch geschrieben habe ist es so, dass PayPal in Bezug auf den Käufer- wie aber auch Verkäuferschutz, keine Abholung kennt, also auch nicht akzeptiert.
Mich stellt sich die Frage wie die Abholer sich ausgewiesen haben.
Unabhängig davon, dass dies für PayPal irrelevant wäre, wüsste man doch dann zumindest, die Daten der Abholer.

Ich möchte einmal erneut kurz auf die Problematik eingehen:
PayPal verlangt vom Verkäufer einen Nachweis, dass der Käufer die Ware erhalten hat.
Dieses kann, wenn man auf die PayPal-Seite geht, nur ein Versandnachweis sein, denn der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die Ware an die in der Zahlung hinterlegte Adresse zu liefern.
PayPal akzeptiert in diesem Zusammenhang auch nur Versandnachweise der gängigen Zustellunternehmen  (DHL, GLS, DPD, Hermes, UPS, FedEx, TNT)
Viele Verkäufer bieten trotzdem Abholung an, kopieren sogar den Ausweis des Abholers.
Zum einen ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, einen Personalausweis zu kopieren, zum anderen reicht dies PayPal nicht aus.
Der Verkäufer des Fernsehers hat jetzt Geld bezahlt, nämlich "Lehrgeld".
Bleibt zu hoffen, dass der Fernseher "wieder auftaucht" und der Verkäufer nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt !


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autor@natuerlich-kaufe-ich-online.dewww.natuerlich-kaufe-ich-online.de© 2018 Peter Blum

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