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Falscher Preis an der Ware - Habe ich ein Recht auf diesen Preis ?

Natürlich kaufe ich online
Herausgegeben von in Shopping ·
Tags: einkaufenshoppingpreisauszeichnung
Falscher Preis an der Ware - Habe ich ein Recht auf diesen Preis ?
Preis an der Ware - Verbindlich oder nur ein AngebotMan sieht im Geschäft eine günstige Ware, packt sich diese in den Einkaufswagen und muss dann an der asse hören, dass der Preis nicht mehr gültig ist.
Muss mir das Geschäft die Ware zu dem Preis verkaufen ?

Die Situation dürfte jedem von uns bekannt sein.



Die Situation, wenn man an der Kasse erfährt, dass der Preis nicht oder nicht mehr gültig ist.
Jetzt kostet das Produkt wieder normal.
Aber es stand doch der Preis am Regal, das ist doch verbindlich - Oder nicht ?

Nicht verbindlich, sondern nur ein Angebot
Preis am Regal nur ein Angebot nicht verbindlichRechtlich sieht es so aus, dass der Preis an der Ware bzw. am Regal kein für den Verkäufer verbindlicher Preis ist.
Vielmehr ist es ein Angebot, ein Preisvorschlag.
Der Händler sagt damit "Ich würde Dir diese Ware zu dem Preis verkaufen. Wenn Du damit einverstanden bis, dann gehe zur Kasse".
Dies nennt man übrigens auch "invitatio ad offerendum".
Ist man nun an der Kasse und erfährt, dass der Verkäufer mehr dafür haben möchte, weil der Preis am Regal nicht aktualisiert wurde, so kann der Verkäufer den Verkauf zu dem Preis verweigern.
In diesem Fall lehnt der Verkäufer das Angebot des potenziellen Käufers ab.

Meist Kulanz seitens des Verkäufers
Da der Verkäufer auf zufriedene Kunden angewiesen ist, wird meist die Ware zum ausgezeichneten Preis verkauft.
Aber dies liegt in der Entscheidung des Verkäufers und wäre dann eine Entscheidung auf Kulanzbasis.

Beim Onlinehandel verhält es sich ähnlich
Preis im Onlineshop ist nur ein Angebot und nicht verbindlichBeim Einkaufen im Webshop sieht es übrigens ähnlich aus.
Der Verkäufer bietet im Internetshop seine Waren an und gibt die Preise an, zu denen er verkaufen würde.
Das bedeutet noch lange nicht, dass man die Ware auch zu dem Preis erhält.
Klar, dies ist die Regel, aber auch im Onlineshop gibt es falsche Preise.

Legt man die Waren in den Warenkorb und schickt seine Bestellung ab, so ist dies für den Onlineshop ersteinmal ein Angebot.
Der Kunde will die Ware kaufen, zu dem Preis.

Erst wenn der Onlineshop Dir die Bestellung bestätigt oder aber die Ware geliefert hat, darf man davon ausgehen, dass der Onlineshop die Bestellung "akzeptiert" und angenommen hat !

Eingangsbestätigung ist keine Bestellbestätigung
Wichtig beim Kauf im Internetshop ist die Art der Bestätigung, welche man per Mail erhält.
Lautet die Mail "...hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Bestellung", so heisst dies nur, dass die Bestellung beim Onlineshop eingegangen ist.
Anders ist es bei Auftrags- bzw. Bestellbestätigungen, hier wird dem Käufer bestätigt, dass man die Bestellung annimmt und ausführen wird.

Irrtum möglich
Aber selbst wenn man etwas im Shop zu einem sehr günstigen Preis gekauft hat und sich später herausstellt, dass der Preis falsch war, kann der Verkäufer den Kauf immer noch anfechten indem er "Irrtum oder Übertragungsfehler" als Begründung angibt !

Fazit:
Ob beim Einkaufen im Geschäft vor Ort oder aber beim Shoppen im elektronischen Handel:
Falsche Preise kann es überall geben.
Bei einigen Preisen solte man ggf. den Verstand einschalten, ob es ein so günstiges Angebot geben kann.
Ansonsten sollte man sich vor Augen halten dass Irren menschlich ist.
Aber vielleicht hat man ja Glück und kommt an einen kulanten Verkäufer !


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autor@natuerlich-kaufe-ich-online.dewww.natuerlich-kaufe-ich-online.de© 2018 Peter Blum

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