August 2018 - Natürlich kaufe ich online

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Interessante Neuigkeiten zu Webshops, Webseiten und AngeboteWelcher Shop hat neu eröffnet, welcher geschlossen ?Über was redet man aktuell ?Infos, News, Nachrichten und Interessantes aus dem Monat August (2018)


kostenloser versand bei amazon

Auch ohne Prime - Kostenloser Versand mit AMAZON
Freitag, 31.08.2018
Man merkt, AMAZON muss was tun, um seine Position im Onlinesale zu halten bzw. zu stärken.
Eine Sonderaktion von eBay hier, ein Dealy Deal eines grossen Onlineshops dort und bei AMAZON gibt es meist "nur" die Blitzangebote.

AMAZON fährt aktuell mehrere Werbeaktionen, eine der Aktionen war, dass man bei der Nutzung des neuen Aufladeservices "Amazon vor Ort aufladen" einen 10 Euro Gurtschein bekommt.
Diese Aktion läuft noch bis zum 31.10.2018, weitere Infos HIER.

Nun gibt es eine weitere Werbeaktion von AMAZON, denn AMAZON streicht bis zum 4.09.2018 die Versandkosten bei den Artikeln, welche durch AMAZON versendet werden.
Regulär muss man für mindestens 29 Euro einkaufen oder aber Prime-Mitlglied sein, um in den Genuss dieses Vorteiles zu gelangen.

Das Angebot betrifft also nur Artikel welche von AMAZON verkauft werden, Ausnahmen hier sind Prime Now oder AMAZON Fresh und Warehouse Deals.

Wer in den Genuss kommen möchte muss an der "Kasse" lediglich den Gutscheincode VERSAND eingeben !

Viel Spass beim Shoppen !




Kostenloses Audiostreaming von Fussballspielen mit AMAZON Prime

Kostenloses Audiostreaming von Fussballspielen mit AMAZON Prime
Montag, 27.08.2018

Fussballfans die bei AMAZON Primekunde sind oder aber ein ABO von Amazon Music Unlimited haben können sich freuen.
Bei AMAZON kann man nämlich alle Spiele der Bundesliga, der 2. Bundesliga und des DFB-Pokals einzeln oder aber in der Konferenz hören.
Ebenfalls hören kann man die Spiele der detuschen Teams in der Champions League,
Alles natürlich live, alles natürlich ohne Werbeunterprechnung.

Für alle die, die noch kein Prime haben: Eine Monatsmitgliedschaft kostet 7,99 Euro, die Jahresmitgliedschaft kostet 69 Euro.





Plentymarkets wird Schulungssoftware für E-Commerce Kaufmann/Kauffrau
Freitag, 24.08.2018

Über den neuen Ausbildungsberuf des Kaufmannes bzw. der Kauffrau für E-Commerce wurde hier an dieser Stelle berichtet.
Die ersten Lehrlinge haben im August 2018 Ihre Ausbildung begonnen und natürlich ist noch vieles unklar bzw. einiges muss erprobt werden.
Was ankommt, was gefragt ist, was mehr geschult werden muss, alles das wird sich in den nächsten Jahren herausstellen.

Tatsache ist natürlich, dass jemand der E-Commerce lernt auch am Ende seiner Ausbildung wissen muss, was Shop Software ist und wie man diese bedient.
Einer der Anbieter für Shopsoftware ist plentymarkets.
Das wirkt nett und verleiht plentymarkets irgendwie den Touch eines Maltesers, aber dies kann und sollte hinterfragt werden.

Natürlich muss ein Auszubildender der sich mit Onlineshop und Co beschäftigt auch wissen, was eine Shopsoftware ist und leistet.
Aber die Frage ist in wie weit Wirtschaft und Unternehmen Einfluss auf die Berufsausbildung haben dürfen.

Man stelle sich vor, ein Auzbi zum KFZ-Mechaniker lernt nur Ford Autos zu reparieren.

plentymarkets ist nur eine von vielen Lösungen für den Onlineshop.
Sicher eine bedeutende und auch den Markt prägende, aber es gibt auch noch Shopware, gambio, magento und co.

Das ideale wäre, wenn es in Ausbildungsberufen relativ "neutrale" Schulungssoftware geben würde, in der auch die Module wie Zahlung und Logistik berücksichtigt werden.
Noch idealer wäre es, wenn diese Schulungssoftware ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Anbieter wäre.

Fazit
Der Ausbildungsberuf ist neu, vieles ist noch nicht komplett durchdacht.
Sicherlich wird der Schulungsplan in 10 Jahren anders aussehen, trotzdem sollte auch in 10 Jahren eine gewisse Neutralität gegeben sein.



Kein Schadensersatz für ebay Verkäufer bei Notverkauf
Donnerstag, 23.08.2018

Wieder einmal musste sich ein Gericht mit der Klage eines privaten eBay-Verkäufers beschäftigen.
Ursprungsgeschichte war, dass ein eBay Verkäufer einen Flügel verkauft hat, der Käufer jedoch den Flügel nicht mehr haben wollte und der Verkäufer den Flügel dann erneut, jedoch zu einem viel geringeren Preis, verkaufen "musste".
Und eben diese Differenz, diesen Verlust, wollte der Verkäufer nun vom Käufer erstattet haben.

Die Geschichte in Bildern


Hier nun vorab die Beteiligten.
Das ist der Verkäufer, hier auch der Kläger.
Dann ist es der erste Käufer, der Beklagte.
Und dann ist da noch der 2. Käufer, der auch gleichzeitig Zeuge ist.







Die Geschichte beginnt harmlos und so wie viele Käufe bei eBay.
Der Verkäufer, wie gesagt privat, verkauft an den Käufer, hier dargestellt durch das schwarze Männchen, einen Flügel.
Also etwas hochwertiges.
Verkaufspreis war 2300 Euro !





Die Welt könnte so schön sein.
Könnte. Ist sie aber nicht immer.
Das Angebot bei eBay hatte nur ein Foto und die Angabe "Bechstein".
Der Käufer hat wohl falsch geschaut oder wie auch immer, auf jeden Fall hat der Käufer sich getäuscht und wollte den Flügel nicht mehr.
Vielleicht wollte er auch lieber Blockflöte spielen, man weiss es nicht.






Warum auch immer, die Gründe werden nicht genauer erläutert, wird der Flügel nun erneut verkauft.
Diesmal jedoch ausserhalb von ebay und zu einem viel geringeren Preis, nämlich nur 800 Euro.









Die Geschichte ist nun aber noch nicht vorbei, denn der zweite Käufer bittet nun den Verkäufer den Flügel erneut, also in seinem eigenen Auftrag, z verkaufen.
Wieder bei eBay.
Und siehe da, der Flügel geht erneut für 2300 Euro weg.
Die Geschichte könnte jetzt hier vorbei sein, ist sie aber nicht, denn der Verkäufer war sauer, dass er selbst beim zweiten Verkauf nur 800 Euro verdient hat. Keine 2300 Euro.




Der Verkäufer ist nun wie gesagt sauer.
Er selbst hat den Flügel für nur 800 Euro verkauft, sieht aber nun, dass der Flügel auch für 2300 Euro hätte verkauft werden können.
Also hat der Verkäufer nun seiner Meinung nach einen Verlust gemacht, einen Schaden erlitten
Und genau diesen wollte der Verkäufer nun vom ersten Käufer einklagen.
Zum einen ist da die Differenz von 1500 Euro, dann noch 100 Euro für gemachte Aufwendungen und Schriftverkehr in Höhe von 150 Euro.



Das Urteil
Das Landgericht in Saarbrücken hat nun im März 2018 entschieden, dass in diesem Fall dem Verkäufer kein Schadensersatz zusteht.
Der erste Käufer wäre verpflichtet gewesen den Kaufpreis zu zahlen und hatte den Rücktritt auch nicht begründet.
Das Gericht unterstellte dem Verkäufer hingegen böswillige Absichten, denn der Verkäufer hätte ja beim zweiten mal den Flügel erneut über eBay verkaufen können, vermutlich erneut für 2300 Euro.



schuh-müll-entsorgung

Änderungen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Samstag, 18.08.2018

Seit 2016 sind Händler verpflichtet, Elektrogeräte zurück zu nehmen, das regelt das Elektro- und Elektronikgesetz, kurz ElektroG.
Dies betrifft den Händler vor Ort ebenso wie den Onlinehändler.
Maßstab für die verpfichtenden Händler ist die Größe der Verkaufsfläche, bzw. bei Onlinehändlern die der Regal- und Lagerfläche.
Händler deren Fläche 400qm überschreitet sind demnach zur Teilnahme verpflichtet.

Diese Händler müssen Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25cm kostenlos zurück nehmen, egal ob dort gekauft oder nicht.
Bei Großgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen gilt die Regelung, dass der Händler nur zur Rücknahme verpflichtet ist, wenn auch ein entsprechendes Gerät dort gekauft wird.

Sinn und Zweck der ganzen Sache ist es, dass die Elektrogeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Alle Geräte, welche ein das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne tragen, dürfen nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden.
Annahmestellen hierbei sind die örtlichen Recycling-Höfe oder halt ggf. die Händler.
Die Palette der Geräte wurde zum 15.08.18 erweitert, jetzt gehört fast alles was irgendwo Elektrik hat, dazu.
Sei es die Beleuchtung im Schrank, der Sessel mit der elektronischen Aufstehhilfe oder aber der blinkende Turnschuh.
Das Problem ist, dass jetzt schon die meisten Händler, das wurde getestet, die Regelungen nicht kennen bzw. diese nicht umsetzen.
Kaum ein Händler weiss z.B. dass es für Leuchtmittel und Batterien eigene Vorgaben zur Entsorgung gibt.

Das Problem ist nun aber auch, dass man seinen alten Wohnzimmerschrank, der die integrierte Beleuchtung hat, nicht mehr einfach auf den Sperrmüll werfen darf.
Ebenso das T-Shirt mit den Blitzerlichtern. Das darf nun nicht mehr in die Altkleidersammlung.

Bleibt abzuwarten wie die Umsetzung diesmal aussehen wird.




Neue PayPal-Betrugsmasche
Montag, 13.08.2018
Betrüger gibt es überall, gerade PayPal ist ein beliebtes Ziel.
Nun gibt es eine neue Betrugsmasche, gegen die man sich im Vorfeld nicht schützen kann.
Für diese Betrugsmasche werden emailadressen genutzt, welche noch nicht bei PayPal registriert sind.
Aufmerksam gemacht darauf hat die Website https://www.watchlist-internet.at

Alles beginnt damit, dass man eine Benachrichtigungsmail von PayPal bekommt, in der man die emailadresse zur Eröffnung des PayPal Kontos bestätigen soll.
Noch während man sich fragt was das sein soll, denn man hat sich bei PayPal ja gar nicht registriert schneit die nächste Mail rein.
Hier bedankt sich PayPal, dass man das SEPA Lastschriftenmandat akzeptiert hat und dass das Bankkonto dem PayPal Konto hinzugefügt wurde.
Man wundert sich.
Man hat sich nicht registriert und erst recht keine Bankdaten angegeben.
Nun kommen Mails mit dem Inhalt dass man dieses oder jenes gekauft hat oder aber eine Zahlung an diese oder jene Person gesendet hat.

Das hört sich alles sehr suspekt und verdächtig an.
Tatsache ist, dass hier jemand emailadressen nutzt, sich Daten ausdenkt und dann fremde Bankdaten nutzt.

Das ganze findet dann sein Ende wenn PayPal merkt, dass die Bankdaten nicht "echt" sind bzw. diese Daten von der Bank nicht bestätigt werden.

Das Ende vom Spiel bzw. Betrug ist, dass PayPal mitteilt, dass diese Bankverbindung nicht mehr durch PayPal genutzt wird und man jetzt einen Minusstand hat.
Und eben diesen soll man nun ausgleichen.

Was tun wenn man Opfer wurde ?
So weit wie möglich PayPal und alle Beteiligten informieren, dass die emailadresse für Betrugsfälle missbraucht wurde.
Des Weiteren kann es nicht schaden die Zugangsdaten für die betroffene emailadresse, also das Kennwort, zu ändern.
Da man selbst das Konto nicht eröffnet und die Käufe nicht getätigt hat, dürfte man dafür auch nicht belangt werden.






Ab sofort: Canabis im DM-Onlineshop
Samstag, 11.08.2018

Cannabidol, oder kurz CBD, ist eines der sogenannten Phytocannabinoide, welche in Cannabis enthalten sind.
Auch wenn CBD genauso wie THC eines der dominierenden Cannabinoide der Cannabis-Pflanze ist, so wirk es jedoch in der Anwendung nicht berauschend.

Diese CBD gibt es in verschiedenen Formen, u.a. auch in der Form einer Öl-Lösung.
Und eben dieses Öl kann man per sofort im Onlineshop von DM kaufen.
CBD wird nicht als Medizin, sondern Nahrungsergänzungsmittel verkauft.
CBD werden viele positive Eigenschaften zugeschrieben, es soll bei Schlafstörungen helfen und sogar das Diabetesrisiko senken.
CBD soll aber bei Stress ebenso gut eingesetzt werden können wie z.B. unterstützend bei MS Therapien.

Das im DM-Shop (https://www.dm.de) vertriebene CBD Öl gibt  es in der Konzentration von 5% bzw. 10% zu kaufen, Hersteller hier ist Limucan

Die Rechte bei Screenshot liegen bei der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG , der Limucan GmbH bzw. deren Inhabern)







Großteil der Webshops handeln nicht DSGVO-konform
Donnerstag, 09.08.2018

Seit Ende Mai 2018 ist in der gesamten EU eine Verordnung zum Schutz der Daten wirksam, die Datenschutzverordnung, abgekürzt DSGVO.
Kurz und grob umschrieben soll diese Verordnung sicherstellen, dass jeder weiss wo welche Daten über jemanden gespeichert sind und was mit diesen Daten passiert.
Diese Verordnung geht noch viel weiter, der Nutzer soll auch informiert werden wie lange Daten gespeichert werden usw.
UND: Diese Verordnung betrifft nicht nur das Internet, sondern alle Bereiche des täglichen Lebens, wo Informationen über jemanden gespeichert sind.

Gerade bei Webshops, wo man ja auf jeden Fall immer persönliche Daten angeben muss sollte man meinen, dass hier diese Bestimmunngen eingehalten werden.

Glaubt man hingegen Webtrekk, einer Customer Analytic Plattform, so ist dem nicht so.
Webtrett hat im Juli 2018 190 Unternehmen aus verschiedenen Bereichen auf die Einhaltung eben dieser DSGVO geprüft und hat dabei herausgefunden, dass 87% der Unternehmen den Vorgaben nicht gerecht werden.

Das ist zum einen schlecht für die User, welche auf den Schutz Ihrer Daten wert legen und zum anderen für die Unternehmen, denn hier lauern Abmahnquellen.

Wer dies genauer wissen möchte kann dies auf der Webseite von Webtrekk selbst nachlesen:







PayPal zahlt die Rücksendekosten
Sonntag, 05.08.2018

Diese Informartion ist zwar nicht neu, ich glaube jedoch, dass dies noch nicht bei allen "angekommen" ist.
Die meisten Händler heute übernehmen heute kulanterweise im Rahmen des Widerrufs die Kosten für die Rücksendung.
Kulanterweise deshalb, weil es ja die früher gängige "40 Euro Grenze" nicht mehr gibt.

Es gibt aber dennoch einige Händler, vor allem kleinere, die sich das nicht leisten können.
Diese Händler verlangen von Ihren Kunden, und das ist rechtlich gestützt, dass diese die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

PayPal hat aktuell hart zu kämpfen, wird es doch innerhalb der nächsten Jahre bei eBay mehr oder weniger durch den Zahlungsdienst Ayden ersetzt.
Zudem finden Zahlungsdiesnte wie Klarna immer mehr Anhänger.

PayPal muss sich was einfallen lassen und bietet nun an, bei mit PayPal gezahlten Käufern die eventuell anfallenden Rücksendekosten zu übernehmen.
Wichtig: Dieser Service ist zwar bei PayPal verfügbar, muss jedoch vorab AKTIVIERT werden !



Nach erfolgreicher Aktivierung kann man nun, ruft man eine Zahlung, also eine Transaktion in Paypal auf, die Erstattung der Rücksendekosten beantragen.

Die Bedinungen sind einfach und überschaubar:
Man muss den Artikel komplett per PayPal bezahlt haben.
Man hat die Rückgabebedingungen des Händlers und die Rückgabefrist eingehalten
Man hat die Versandkosten schon bezahlt

Nach der Rücksendung kann man also die Kosten zurück fordern, natürlich muss hierfür auch ein Beleg vorliegen.

Das ganze kann man bis zu 12 mal im Jahr machen, die Versandkosten dürfen im Einzelfall bis 25 Euro betragen.


Dieser Service von PayPal ist natürlich nahezu unvergleichbar und sehr kundenfreundlich.
Bleibt abzwarten ob PayPal nun von Forderungen überrollt wird und das Programm dann ggf. einstellt.












Jetzt Cash möglich bei AMAZON
Donnerstag, 02.08.2018
AMAZON ist immer wieder bemüht was neues zu bieten.
Das neueste Highlight bei AMAZON ist die Möglichkeit, sein Konto in bar aufzuladen.
Hört sich sinnlos an, ist es glaube ich auch weitgehenst.
Man kann sein AMAZON Konto auf verschiedene Arten aufladen, durch Kreditkarte, Überweisung oder Guthabenkarte.
Und nun auch in bar.

Wie funktioniert das ganze ?
Man logge sich in sein AMAZON-Konto ein und gehe dann auf die Webseite
Hier kann man sich seinen "persönlichen" Barcode erstellen lassen.
Diesen zeigt man in gedruckter Form oder halt auf dem Handy an einer der Akzeptanzstellen vor.
Das Aufladen auf diese Art und Weise ist im Rahmen von 5 bis 500 Euro möglich !
Das Problem ist, dass es hiervon noch recht wenig gibt, wobei das bekannteste wohl der Service-Store der deutschen Bahn sein dürfte:


Einführungsaktion
Wer auf diese Art und Weise sein Guthaben auf AMAZON bis zum 31.10.2018 mit mindestens 10 Euro auflädt bekommt ein Extra-Guthaben in Höhe von 10 Eur, welches bis 30.11.2018 eingelöst sein muss !

Für die ohne Bankkonto und ohne Kreditkarte und ohne überhaupt irgendwas dürfte diese Methode interessant, aber nicht lebensnotwendig sein.
Es ist zu vermuten, dass es immer mehr Aufladestellen geben wird, ob dies die Nachfrage bzw. die Nutzung steigert bleibt abzuwarten !



Kein Joop Parfüm mehr von AMAZON
Mittwoch, 01.08.2018

Es gibt viele Hersteller, welche den Vertriebsweg  ihrer Produkte gerne selbst bestimmen bzw. einschränken wollen.
Das soll dem Produkt eine gewisse Exlusivität verleihen.
JOOP bzw. Coty gehört auch dazu und genau mit Coty gab es Ärger.
Ärger bei oder besser gesagt mit AMAZON.

Der Hersteller des Joop Parfüms Coty möchte seine Waren nur über ausgewählte und berechtigte Händler verkaufen.
AMAZON gehört nicht dazu.
AMAZON hat aber eben dieses Parfüm verkauft, was bereits im November 2015 durch das Landgericht München untersagt wurde.
Das Oberlandesgericht München hat dies nun bestätigt.

Diese Regelungen beschränken sich übrigens auf EU-Länder und den Verkauf in eben diesen Ländern.

Auf eben diese Regelungen hat AMAZON sich berufen, dumm jedoch dass bei AMAZON ein Testkauf gemacht wurde und das dort erworbene Parfüm stammte weniger aus der EU als vielmehr aus Dubai.

AMAZON steht kein Recht auf Revision zu, somit dürfte, sollte es keine Verfahrensfehller gegeben haben, endgültig sein.



autor@natuerlich-kaufe-ich-online.dewww.natuerlich-kaufe-ich-online.de© 2018 Peter Blum

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