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Roller schenkt die Mehrwertsteuer - Wie rechnet man diese heraus ?

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Herausgegeben von in Wissen ·
Tags: RollerMehrwertsteuerUmsatzsteuerBerechnungFormel
Roller schenkt die Mehrwertsteuer - Wie rechnet man diese heraus ?
Das Möbelhaus Roller hat wieder einmal eine tolle Sparaktion, diesmal bekommt man die Mehrwertsteuer zurück erstattet !

Aber ist das nicht eigentlich Steuerhinterziehung ?

Und wie berechnet man diese Ersparnis, also wie kann man die Mehrwertsteuer herausrechnen ?

Ist das ganze legal ?
Natürlich ist es nicht so, dass Roller die Mehrwertsteuer einfach unter den Tisch fallen lässt.
Natürlich muss man trotzdem Mehrwertsteuer zahlen, alles andere wäre ja Steuerhinterziehung.
Es ist nichts anderes wie eine Rabatt-Aktion, in diesem Fall wird die regulär in dem Preis enthaltene Mehrwertsteuer, vielen auch als Umsatzsteuer bekannt, herausgerechnet und dem Kunden als Preisvorteil abgezogen.

Roller erklärt dies am Ende der Webseite bzw. auf dem Werbeprospekt so:
Bei Ihrem Einkauf gewährt Ihnen ROLLER einen Rabatt in Höhe des Mehrwertsteueranteils auf alle Möbel, der auf den im Laden ausgezeichneten Preis anfallen würde. Der Mehrwertsteueranteil entspricht einer Minderung von 15,97% des jeweiligen Kaufpreises. (Beispiel: der Verkaufspreis ist 100.- €, der Wert der MwSt. ist 19%. Sie sparen 15,97 €!). Allerdings kann ROLLER aus gesetzlichen Gründen dem Kunden nicht die Mehrwertsteuer als solche erlassen. Auf dem Kassenbon wird daher weiterhin eine Mehrwertsteuer ausgewiesen, welche sich auf den reduzierten Betrag bezieht. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Erstattung des auf dem Kassenbon ausgewiesenen Mehrwertsteueranteils zu verlangen.


Wie rechnet man die Mehrwertsteuer heraus ?
Leider werden bei der Berechnung der Mehrwertsteuer immer wieder einige Fehler gemacht.
Roller selber gesteht ja ein, dass es kein 19% Nachlass sondern 15,97% sind.
Wie errechnet man nun diese Ersparnis ?

Beispiel der normalen Prozentrechnung
Idealerweise ist es so, dass Roller meist mehrere Angebote und Preisaktionen hat.

Das ist gut, daran kann man hier einmal die Beispiele für eine Prozentrechnung üben.

Links ist ein Tisch, dieser kostet regulär 99.99 Euro, Roller gewährt einen Nachlass in Höhe von 10%

Berechnen wir einmal, wie die Ersparnis von 10 Euro zustande kommt.

Der Grundwert ist 99.99 Euro, also die 99.99 Euro sind 100 Teile, 100%.

Wir bekommen aber einen Nachlass in Höhe von 10%.

Das bedeutet, wir müssen aus diesen 100 Teilen, aus diesen 100%, 10% abziehen.



Wir ziehen also 10 Euro von 99.99 Euro ab und zahlen dementsprechend nur 89.99 Euro.

Und jetzt sehen wir uns mal den Unterschied zur Mehrwertsteuerberechnung an, sprich wie wir die Mehrwersteuer "herausrechnen".

Beispiel der normalen Mehrwersteuerberechnung
So nun ein Beispiel für die Berechnung der Mehrwersteuer.
Wenden wir unsere gerade gerlernte Kenntnisse an so müsste
die Berechnung ja lauten:

99.99 * 19
-------------    =  18.99
  100

Aber das kann ja nicht richtig sein, ziehen wir die 18.99 Euro von 99.99 Euro, so müssten wir doch nur 81 Euro zahlen.
Oder machen wir da was falsch ?
Ja machen wir, denn hier liegt ein Denkfehler vor, den wir nun einmal analysieren wollen.


Das Problem bzw. der Unterschied ist, dass in den 99.99 Euro bereits 19% enthalten sind.
Man redet hier auch von Nettopreisen und Bruttopreisen.
Nettopreise sind die Preise ohne Mehrwertsteuer, Bruttopreise sind die Preise, in denen die Mehrwersteuer enthalten ist.
In Deutschland darf man, wenn man an "normale" Endkunden verkauft, nur mit Bruttopreisen werben.

OK.
Die 99.99 Euro sind also hier keine 100 Teile, nein es sind 119 Teile, denn die Mehrwersteuer ist hier schon enthalten.

Hier der Rechenweg:



Aber da stimmt doch was nicht, Roller verlangt doch nur 84.02 Euro und nicht 84.03 Euro.
Tatsache ist, dass Roller anscheinend anders auf- bzw. abrundet.
Aber das soll auch nicht das Problem sein.

Es gibt übrigens einen noch viel viel einfacheren Weg der Berechnung.
Wenn 99.99 Euro 119 Teile sind, dann brauchen wir diesen Betrag nur durch 1,19 teilen !
Das heisst wir teilen 99.99 durch 1,19, Ergebnis ist 84.025 !
Kaufmännisch würde man hier aufrunden, also 84.03 Euro.
Aber Roller rechnet bzw. rundet oder rundet auch nicht, zumindest ist dies zugunsten des Kunden !

Fazit:
Ein Fazit kann man hier natürlich nicht ziehen, aber vielleicht konnte ich ja das eine oder andere Missverständnis aus dem Weg räumen.
Wichtig bei diesen Mehrwertsteueraktionen ist es zu bedenken, dass man hier keine normale Prozentrechnugn anwendet, dass man bedenkt dass die 19% in dem Preis enthalten und herausgerechnet werden !

(Die Rechte der Abbildungen der Rollerwebseite liegen bei der Roller GmbH & Co. KG bzw. bei den jeweiligen Inhabern)


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autor@natuerlich-kaufe-ich-online.dewww.natuerlich-kaufe-ich-online.de© 2018 Peter Blum

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